Einschulung 2023/24
Wichtige Information zur Einschulung 2023/24
Hier finden Sie den Vertrag für den Catering Service: Catering Vertrag
Liebe Eltern,
zum Schuljahr 2024/25 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Sep. 2024 das sechste Lebensjahr vollenden.
Bitte beachten Sie hierzu folgende Besonderheiten:
- Schulpflichtige Kinder können – auf Antrag der Eltern – durch die Schulleiterin oder den Schulleiter für ein Schuljahr zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass sie nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können (§51 Abs.2 Brandenburgisches Schulgesetz). Die Entscheidung erfolgt nach der schulärztlichen Untersuchung und nach einem Beratungsgespräch durch die Schule.
- Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können – auf Antrag der Eltern – ebenfalls von der Schule aufgenommen werden.
- In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August in der Schule aufgenommen werden.
Sollte es in der Entwicklung Ihres Kindes Besonderheiten geben, die vielleicht einen besonderen Unterstützungsbedarf für Ihr Kind notwendig machen, melden Sie sich bitte zeitnah telefonisch im Sekretariat der Schule, um ggf. einen Informationsaustausch zu vereinbaren.
Gern stehen wir Ihnen zur Verfügung und beantworten Ihre Fragen. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen zurück.
Sie möchten unsere Schule auf eine ganz besondere Weise kennenlernen? Dann schauen Sie sich unseren neuen, erweiterten Imagefilm an, viel Spaß dabei!
Hier finden Sie alle wichtigen Formulare: