Physik

Leistungsbewertung (gemäß der VV-Leistungsbewertung des MBJS vom 18.08.2025)
Klassenstufen 7 bis 10:
Schriftliche Arbeiten und mündliche Leistungen sind gleichwertig. Es werden keine KA geschrieben.
Sollte in Kl. 9 die Facharbeit im Fach Physik geschrieben werden, geht diese Leistung allein zu 25% in die Fachnote ein.
Die Bewertung der mündlichen Mitarbeit umfasst dabei folgende Punkte:
Qualität und Quantität insbesondere der spontanen mündlichen Mitarbeit
Die Fähigkeit, Unterrichtsinhalte nachzuvollziehen und diese weiterzuführen, z.B. in einem Beitrag oder einem Unterrichtsgespräch
Die Verwendung von im Unterricht eingeführten oder allgemein bekannten Fachbegriffen
Die Anwendung von im Unterricht eingeführten fachspezifischen Arbeitsmethoden (Experimente, Diagramme, Anwendung von Modellen usw.)
Die Fähigkeit, Medien aller Art Informationen zu entnehmen und diese weiter zu verwenden
Die Fähigkeit, Ergebnisse und/oder Informationen zu präsentieren, z.B. in Unterrichtsbeiträgen, Referaten, Vorträgen oder Präsentationen
Die Fähigkeit, in unterschiedlichen Sozialformen, z.B. Alleinarbeit, Partnerarbeit oder Gruppenarbeit, Inhalte zu erarbeiten und/oder zu Ergebnisse zu präsentieren
Die Übertragung von bekanntem Wissen auf neue Inhalte
experimentelle Beiträge, Planung und Herstellung von Produkten
Unterrichtsbeiträge, die als Hausaufgaben vorbereitet wurden
Experimente und Protokolle
eigenes naturwissenschaftliches Interesse und Engagement
Die mündlichen und schriftlichen Leistungen sowie das allgemeine Engagement im Unterricht werden ergänzt durch weitere zu erbringende Leistungen, u.a.:
Hefterführung (z.B. Vollständigkeit)
Kurzvorträge, Referate, Präsentationen
Buch- und Themenvorstellungen
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der kontinuierlichen und sachrichtigen Verwendung der Fachsprache, d.h. der Anwendung von Fachbegriffen, Einheiten und deren Umrechnung.
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Bewertung erfolgt altersgemäß und an die jeweilige Klassenstufe angepasst.